Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie „Behandlung der Seele“ oder „Behandlung seelischer Probleme“. Mit Hilfe psychologischer Methoden wie psychotherapeutischer Gespräche, Verhaltenstrainings, Entspannungsverfahren und imaginativer Techniken oder kognitiver - d.h. gedanklicher – Methoden werden Störungen des Denkens, Erlebens und Handelns auf der Grundlage einer sorgfältigen Diagnostik behandelt. Psychotherapie ist die zeitlich begrenzte und zielorientierte Behandlung von psychischen Störungen von Krankheitswert. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen, Zwänge, Essstörungen, Störungen in Beziehungen und psychosomatische Störungen.
Auch bei der Bewältigung medizinischer Krankheitsbilder und zur Unterstützung im Umgang damit können psychotherapeutische Methoden ergänzend zur medizinischen Behandlung eingesetzt werden. Hier ist zum Beispiel an Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und chronische Schmerzen zu denken.
Wer unter psychischen Problemen leidet und diese nicht allein bewältigen kann, sollte sich erlauben, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen – mit der Selbstverständlichkeit, mit der auch bei körperlichen Beschwerden ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht wird. Auch wenn es leider immer noch gewisse Vorbehalte gibt, ist dafür zum Glück in den letzten Jahren eine immer größere Akzeptanz in der Gesellschaft zu beobachten.
Eine Psychotherapie ist ratsam, wenn
Dann besteht bei psychischen Erkrankungen eine gute Aussicht auf eine erfolgversprechende Psychotherapie mit Reduktion bzw. Bewältigung der psychischen und sozialen Probleme und Verbesserung der Lebensqualität und Lebenszufriedenheit.
Um abzuklären, ob eine Psychotherapie sinnvoll und erfolgversprechend ist, haben Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten zu wenden. Sie können dort eine diagnostische Einschätzung bekommen und ggf. mit einer Psychotherapie beginnen
Oft gibt es Verwirrung, wer bei der Bewältigung psychischer Probleme behilflich sein kann, weil es verschiedene Berufsgruppen und Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang gibt.
Psychotherapeutin/Psychotherapeut
Eine Psychotherapeutin/Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Sie/Er verfügt neben ihrem/seinem Grundberuf über eine zusätzliche Psychotherapie-Ausbildung, auf deren Grundlage sie/er die Approbation als Psychotherapeut/-in erworben hat.
Wir sind Psychologische Psychotherapeutinnen und haben vor der mehrjährigen Ausbildung zur Verhaltenstherapeutin das Hochschulstudium Psychologie mit dem Diplom abgeschlossen. Im akademischen Psychologie-Studium beschäftigt man sich mit wissenschaftlich fundiertem Wissen über das Denken, Fühlen und Verhalten des Menschen und erwirbt Kenntnisse darüber, wie das Erleben und Verhalten zu erklären, vorherzusagen und zu beeinflussen ist.
Ein/-e psychotherapeutisch tätiger/-e Arzt/Ärztin hat zuvor Medizin studiert, ein/-e Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in verfügt über ein abgeschlossenes Psychologie- oder Pädagogik-Studium.
Psychiaterin/Psychiater
Darüber hinaus gibt es Psychiater/-innen, die nach ihrem Medizinstudium eine mehrjährige Ausbildung zu Fachärzten/-ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben. Außer mit Hilfe einer Psychotherapie gehört die Behandlung von psychischen Krankheiten mit Medikamenten, den sog. Psychopharmaka, zu ihrer Fachkompetenz. Alternativ oder in Kombination zur Psychotherapie ist dies in vielen Fällen sinnvoll und erfolgversprechend.
Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
In der Regel erfolgt der erste Kontakt zu einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin über die Psychotherapeutischen Sprechstunden (max. 3 x 50 min), in denen die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt wird, ob eine Psychotherapie (Einzel- und/oder Gruppentherapie), eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Über das Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information. Darüber hinaus dient diese allererste Phase der Psychotherapeutischen Sprechstunden einem ersten gegenseitigen Kennenlernen von Patient(in) und Therapeutin.
Eine Akutbehandlung kann sich anschließen, wenn eine Krisenbehandlung oder eine schnelle Behandlung indiziert ist, um eine Chronifizierung zu vermeiden. Sie umfasst max. 12 Sitzungen im Jahr und ist nicht mit einer Psychotherapie zu verwechseln.
Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient/in und Therapeutin tragfähig ist. Denn für eine Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, das Gefühl zu haben, der Therapeutin vertrauen zu können, sich aufgehoben und kompetent behandelt zu fühlen. Die/Der Patient(in) erhält die Möglichkeit, zu prüfen, ob sie/er über einen längeren Zeitraum mit ihrer/seiner Therapeutin zusammen arbeiten kann. Zudem werden Behandlungsumfang und Frequenz der einzelnen Behandlungen festgelegt.
Die Psychotherapeutin und Sie entscheiden in dieser probatorischen Phase, spätestens an ihrem Ende gemeinsam, ob die Psychotherapie regulär aufgenommen und ggf. eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.
Die Psychotherapie kann als Einzeltherapie oder als kombinierte Gruppen- und Einzelpsychotherapie beantragt und durchgeführt werden. Zur Erprobung, ob eine Gruppentherapie in Frage kommt, können Therapeutin und Patient/in gemeinsam entscheiden, ob die Teilnahme an einer Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung („Basisgruppe“, 4 Therapieeinheiten à 100 min oder 8 Therapieeinheiten à 50 min) nach den Psychotherapeutischen Sprechstunden sinnvoll ist.
Die therapeutischen Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Erfordernissen oder bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt (2 x 25 Minuten) oder verlängert werden (Doppel- oder ggf. mehrstündige Sitzungen). Therapeutische Gruppensitzungen dauern in der Regel 100 min.
Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (2 x 12 Therapieeinheiten) durchgeführt werden und kann bei Bedarf zu einer Langzeittherapie (60 bis 80 Therapieeinheiten), ggf. inklusive einer langfristigen Fortführung als Rezidivprophylaxe, umgewandelt werden.
Ambulante Psychotherapie bei privater Krankenversicherung (PKV) und Beihilfeberechtigung
Für Beihilfeberechtigte und/oder privat Versicherte sieht der formale Ablauf etwas anders aus. Hier beginnt die Psychotherapie mit bis zu fünf probatorischen Sitzungen. Inhaltlich geht es in diesen probatorischen Sitzungen ebenfalls um das gegenseitige Kennenlernen, die diagnostische Abklärung, das Prüfen, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung zwischen Patient(in) und Therapeutin aufgebaut werden kann und die Entscheidung, ob die Psychotherapie aufgenommen und die Kostenübernahme beantragt werden soll.
Die Durchführung und ggf. Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie in der Krankenbehandlung ist sowohl für GKV-Versicherte wie auch für PKV-Versicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Antragsteller sind in jedem Fall Sie als Patient/in. Die Psychotherapeutin unterstützt Sie bei der Antragstellung insbesondere durch die fachliche Begründung des Therapieantrages. Die Versicherungsträger, z.B. GKV, Beihilfe, PKV, übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ab dem Datum der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung im genehmigten Umfang. Sie erhalten darüber eine Mitteilung direkt von Ihrem Kostenträger. Die psychotherapeutische Behandlung beginnt daher erst, wenn Ihnen als Patient/in die Kostenübernahmezusage schriftlich vorliegt.
Patient(in) und Therapeutin definieren gemeinsam auf der Grundlage einer sorgfältigen Problemanalyse, welche Therapieziele angestrebt werden sollen.
Es gibt verschiedene Psychotherapie-Verfahren, die als sog. Richtlinien-Verfahren anerkannt sind und für die die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Neben der Verhaltenstherapie, die Sie bei uns durchführen können, sind dies die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Systemische Therapie.
* Dieser Abschnitt wurde in Anlehnung an ein Informationsblatt der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) formuliert.
Als Psychotherapeutinen bieten wir die wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Methoden an, für die wir aufgrund unserer psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung über entsprechende Qualifikationen verfügen: