Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn sie widersprechen der gesamten Einrichtung der ePA.
Da es sich bei Angaben zu psychischen Erkrankungen um besonders sensible medizinische Daten handelt, haben Patient:innen darüber hinaus ein besonderes Widerspruchsrecht für den Umgang mit den Daten aus einer Psychotherapie.
Hier gelangen Sie zu einem Informationsblatt der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) zu dem Thema: ePA_Patienteninfo_Erwachsene
Hier finden Sie eine Kurzsammenfassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf einen Blick: ePA_Infoblatt_Auf-einen-Blick